Was ist ein Notfall?

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds kann Sie in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen mit einer Beihilfe unterstützen.

Begriffsdefinition: Als Notfall gilt eine aufgrund äußerer Umstände eingetretene schwierige Situation, die die Existenz, die Gesundheit, das Leben, die Berufsausübung oder ein menschenwürdiges Leben beeinträchtigt bzw. bedroht. Besonders berücksichtigungswürdig ist eine Situation, wenn die Kosten zu deren Behebung/Verbesserung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können oder die Behebung/Verbesserung die wirtschaftliche Situation erheblich beeinträchtigen würde.

Eine Beihilfe kann grundsätzlich für sämtliche finanzielle Aufwendungen, die mit dem Notfall im Zusammenhang stehen, gewährt werden. Ausgenommen hiervon ist die direkte Übernahme von Strafen, Steuern, Unterhaltsverpflichtungen, Rechtskosten und Sozialversicherungsbeiträgen.

Wie und womit genau können wir Ihnen nun helfen? Insbesondere:

a.  
bei der Deckung des notwendigen Lebensunterhalts bei Einkommensausfall wegen schwerer oder langandauender Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse;
b. beim Ersatz von Kosten für dringende Anschaffungen oder Reparaturen aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses;
c. bei der Deckung erhöhter Aufwendungen bei Erkrankungen (z.B. Diabetes, Zahnkrankheiten);
d. bei einem medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Kur-, Genesungs- oder Erholungsheim.

 

Neben diesen angeführten Gründen kann eine Beihilfe auch bei sonstigen außerordentlichen und/oder unvorhergesehenen Belastungen gewährt werden, deren Nichtbegleichung/Nichtbehebung zu einem Notfall führen würde. Darunter fallen einerseits notwendige Ausgaben, die zur Ausübung der künstlerischen Tätigkeit unbedingt erforderlich sind, wie z.B. der Ersatz von unentbehrlichen Betriebsmitteln. Andererseits können Kosten für lebensnotwendige und unabdingbare Güter und zur Finanzierung von Grundbedürfnissen in einer akuten Krise übernommen werden.

Was muss bei der Überprüfung von uns berücksichtigt werden? Ihre wirtschaftliche und persönliche Lage, insbesondere in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung, sowie Ihre familiären Verhältnisse.

Bitte beachten Sie: Wenn für den entsprechenden Sachverhalt ein Rechtsanspruch auf Beihilfe gegenüber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, einem Sozialversicherungsträger, einem Versicherungsunternehmen oder einer vergleichbaren Institution besteht, ist dieser grundsätzlich im Vorfeld geltend zu machen. Sollte nachträglich für denselben Sachverhalt eine Leistung von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, einem Sozialversicherungsträger, einer Verwertungsgesellschaft, einem Versicherungsunternehmen oder einer vergleichbaren Institution erbracht werden, ist die Beihilfe des Fonds in jenem Ausmaß zurückzuzahlen, als die insgesamt gewährten Unterstützungsleistungen die notwendigen Ausgaben übersteigen. Die Rückzahlung ist auf die Höhe der gewährten Beihilfe beschränkt.