Beirat

Zur Beratung über die Gewährung der Beihilfen wurde ein Beirat eingerichtet, der aus vier Mitgliedern besteht. Diese Mitglieder wurden bestellt vom:

  • Bundeskanzleramt
  • Kulturrat Österreich
  • Künstler-Sozialversicherungsfonds

Das vierte Mitglied ist jeweils von den repräsentativen Künstlervertretungen zu entsenden, deren Reihenfolge zur Bestellung wie folgt festgelegt wurde:

  1. AAC (Austrian Association of Cinematographers) Verband Österreichischer Kameraleute
  2. Architekturzentrum Wien
  3. austrian directors association (ada)
  4. austrian editors association, Österreichischer Verband Film- und Videoschnitt (aea)
  5. berufsvereinigung der bildenden künstler österreichs
  6. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
  7. Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
  8. design austria
  9. dok.at Interessensgemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm
  10. drehbuchverband austria
  11. Galerie Fotohof, Verein zur Förderung der Autorenfotografie
  12. gesellschaft bildender künstler österreichs, künstlerhaus
  13. Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion
    Bühnenangehörige
  14. Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Film, Foto,
    Audiovisuelle
  15. Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Musik
  16. Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport, freie Berufe – Sektion Unterricht,
    Sport, freiberuflich
  17. Grazer Autorinnen Autorenversammlung
  18. IG Architektur
  19. IG Autorinnen Autoren
  20. IG Bildende Kunst
  21. IG Freie Theaterarbeit (IGFT)
  22. ig world music austria
  23. Internationale Gesellschaft für Neue Musik – Sektion Österreich (IGNM)
  24. Musiker-Komponisten-Autorengilde (MKAG)
  25. Österreichische Gesellschaft für Architektur (ÖGFA)
  26. Österreichische Gesellschaft für Zeitgenössische Musik (ÖGZM)
  27. Österreichischer Komponistenbund (ÖKB)
  28. Österreichischer Musikrat (ÖMR)
  29. Österreichischer P.E.N. Club
  30. Übersetzergemeinschaft (ÜG)
  31. Verband der Filmregisseure Österreichs
  32. Verband dramatischer Schriftsteller Österreichs
  33. Verband Österreichischer FilmausstatterInnen
  34. Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen (VÖFS)
  35. Verband Österreichischer Sounddesigner (VOeSD)
  36. Vereinigung bildender Künstlerinnen Österreichs (VBKÖ)
  37. Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession
  38. VOICE – Verein der Sprecher und Darsteller

Der Beirat hat im Rahmen seiner Tätigkeit - nach sorgfältiger Überprüfung des Einzelfalls – festzustellen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe vorliegen. Bejahendenfalls ist ein Vorschlag über die Höhe der Beihilfe zu erstatten. Ein Rechtsanspruch auf die Beihilfe besteht nicht.