Sie wollen einen Zuschuss für die Jahre ab 2017?
Anspruchsvoraussetzungen im Überblick
2017, 2018, 2019, 2020 und 2021:
Der KSVF kann Sie mit einem Zuschuss zu Ihren Sozialversicherungsbeiträgen unterstützen, wenn Sie:
- das erforderliche Antragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben
- als selbstständige Künstlerin oder selbstständiger Künstler arbeiten und aus diesem Grund bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pensionsversichert sind
- mit Ihrem Gewinn oder Einnahmen aus selbständig künstlerischer Tätigkeit die jährliche Mindestgrenze erreichen. (Hier gibt es nun zahlreiche Ausnahmebestimmungen!)
- die jährliche Höchstgrenze mit all Ihren Einkünften nicht überschreiten. (Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich diese Grenze.)
- und die zuständige Kurie im KSVF festgestellt hat, dass Sie künstlerisch tätig sind.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Grenzen