Der Weg führt Sie als Erstes zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Wenn Sie dort
dann haben Sie bereits die erste Voraussetzung erfüllt.
Denn der Fonds leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen, die Sie sonst selbst bei der SVS zahlen müssten. Und auch nur diese Institution ist für Ihre Sozialversicherung zuständig. Versicherungsrechtliche (Detail-)Fragen können daher nur mit der SVS geklärt werden. Der KSVF ist keine Versicherungsanstalt.
Liegt bei der Sozialversicherung der Selbständigen keine solche gesetzliche Pensionsversicherung vor, können vom KSVF auch keine Zuschüsse zu Ihren SVS-Beiträgen geleistet werden!
Beispiel: Sind Sie ausschließlich aufgrund eines Gewerbescheins (und somit nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG) bei der SVS pflichtversichert, dann kann der Fonds keine Zahlungen leisten.