Wussten Sie, dass der KSVF Sie mit einem Zuschuss bis zu € 1.896 bei der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge unterstützen könnte?

Wussten Sie, dass Sie Rückzahlungsforderungen durch das AMS eventuell mit einer Ruhendmeldung vermeiden könnten? Alles rund um diese Themen finden Sie hier.

Der KSVF kann Sie - als Künstlerin bzw. Künstler mit Hauptwohnsitz in Österreich - in bestimmten Notsituationen (Ausfälle durch Krankheit, Verlust durch Diebstahl, etc.) mit bis zu € 5.000 unterstützen.

Um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern, wurde ergänzend im März 2020 der COVID-19-Fonds eingerichtet.

Sie sind gemäß Kunstförderungs-beitragsgesetz meldepflichtig, wenn Sie gewerblicher Betreiber einer Kabelrundfunkanlage sind.

Gleiches gilt für Händler bzw. Produzenten, die DVB-S-fähige Empfangsgeräte im Inland als Erster gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringen.