Nichts geht automatisch. Um das Verfahren für Ihren Beitragszuschuss einleiten zu können, benötigt der Fonds Ihr Antragsformular. Dieses finden Sie bei Anträge und Formulare.
Für die Gewährung von Zuschüssen zu den Sozialversicherungsbeiträgen wird unter anderem überprüft:
Fügen Sie daher Ihrem Online-Antrag bitte folgende Unterlagen bei, um die Erfüllung der genannten Voraussetzungen zu belegen:
Bitte beschränken Sie sich bei der Antragstellung auf die genannten Unterlagen. Sollte der KSVF im Laufe des Verfahrens noch weitere Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Das heißt: weiteres Material bitte nur nach expliziter Aufforderung!
WICHTIG: Für die Gültigkeit der Antragstellung ist die händische oder elektronische Unterfertigung unserer eidesstattlichen Erklärung erforderlich. Den Namen per Computer in Blockbuchstaben einzugeben stellt KEINE Unterschrift dar!
Sie können den Antrag übrigens nicht nur für das aktuelle Kalenderjahr stellen, sondern rückwirkend für vier Kalenderjahre. Konkret daher im Kalenderjahr 2024 auch für die Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 und 2023. Beachten Sie hierbei bitte, dass der Antrag für das Kalenderjahr 2020 bis zum 31. Dezember 2024 beim KSVF einlangen muss!
Machen Sie sich vor der Antragstellung mit den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens vertraut! Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beitragszuschuss.
Voraussetzungen erfüllt? Hier finden Sie das Online-Formular:
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass zum Ausfüllen des Formulars ein aktueller Browser erforderlich ist! Weiters ersuchen wir Sie, keine Tablets (iPad o.ä.) für die Antragstellung zu verwenden, da es hierbei zu einer unvollständigen Übertragung der hochgeladenen Unterlagen kommen kann. Verwenden Sie bitte ausschließlich die Dateiformate .doc, .xls, .pdf, .png oder .jpg für Ihre hochgeladenen Dokumente!
WICHTIG: Nach dem Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars wird eine Zusammenfassung Ihrer Angaben angezeigt. Als Bestätigung, dass Ihr Online-Antrag erfolgreich an den KSVF übermittelt wurde, finden Sie ganz oben folgende Mitteilung: