Nichts geht automatisch. Um das Verfahren für Ihren Beitragszuschuss einleiten zu können, benötigt der Fonds Ihr Antragsformular. Dieses finden Sie bei Anträge und Formulare.
Für die Gewährung von Zuschüssen zu den Sozialversicherungsbeiträgen wird unter anderem überprüft:
Fügen Sie daher Ihrem Online-Antrag bitte folgende Unterlagen bei, um die Erfüllung der genannten Voraussetzungen zu belegen:
Bitte beschränken Sie sich bei der Antragstellung auf die genannten Unterlagen. Sollte der KSVF im Laufe des Verfahrens noch weitere Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Das heißt: weiteres Material bitte nur nach expliziter Aufforderung!
WICHTIG: Für die Gültigkeit der Antragstellung ist die händische oder elektronische Unterfertigung unserer eidesstattlichen Erklärung erforderlich. Den Namen per Computer in Blockbuchstaben einzugeben stellt KEINE Unterschrift dar!
Sie können den Antrag übrigens nicht nur für das aktuelle Kalenderjahr stellen, sondern rückwirkend für vier Kalenderjahre. Konkret daher im Kalenderjahr 2023 auch für die Kalenderjahre 2019, 2020, 2021 und 2022. Beachten Sie hierbei bitte, dass der Antrag für das Kalenderjahr 2019 bis zum 31. Dezember 2023 beim KSVF einlangen muss!
Machen Sie sich vor der Antragstellung mit den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens vertraut! Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beitragszuschuss.
Voraussetzungen erfüllt? Hier finden Sie das Online-Formular:
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass zum Ausfüllen des Formulars ein aktueller Browser erforderlich ist! Weiters ersuchen wir Sie, keine Tablets (iPad o.ä.) für die Antragstellung zu verwenden, da es hierbei zu einer unvollständigen Übertragung der hochgeladenen Unterlagen kommen kann. Verwenden Sie bitte ausschließlich die Dateiformate .doc, .xls, .pdf, .png oder .jpg für Ihre hochgeladenen Dokumente!
WICHTIG: Nach dem Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars wird eine Zusammenfassung Ihrer Angaben angezeigt. Als Bestätigung, dass Ihr Online-Antrag erfolgreich an den KSVF übermittelt wurde, finden Sie ganz oben folgende Mitteilung:
Das heißt: sobald Sie diese Mitteilung auf dem Bildschirm sehen, haben wir Ihr Ansuchen sicher erhalten! Eine telefonische oder schriftliche Nachfrage über den Erhalt ist daher nicht erforderlich.
Wir wissen, dass manchmal eine gewisse Scheu davor besteht, persönliche Daten online zu übermitteln. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass Ihre Daten via Online-Formular genauso sicher zu uns gelangen und natürlich ebenso vertraulich behandelt werden wie bisher.
Die elektronische Antragstellung vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung des Verfahrens, weshalb das herkömmliche, händisch auszufüllende Antragsformular nur noch für begründete Ausnahmefälle vorgesehen ist. Geben Sie uns bekannt, wenn es Ihnen - z.B. aufgrund fehlender technischer Gegebenheiten - nicht möglich ist, den Beitragszuschuss online zu beantragen. In diesem Fall senden wir Ihnen gerne das Formular zum Ausdrucken oder postalisch zu.
Dieses Formular kann sowohl bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) als auch direkt beim KSVF eingereicht werden - nicht nur für das aktuelle Kalenderjahr, sondern auch rückwirkend für vier Kalenderjahre. Konkret daher im Kalenderjahr 2023 auch für die Kalenderjahre 2019, 2020, 2021 und 2022.
Beachten Sie jedoch, dass das Verfahren über das Online-Formular im Regelfall wesentlich schneller abgewickelt werden kann!
Eine formlose Antragstellung - sei es mündlich oder schriftlich - ist gesetzlich nicht möglich.