Änderungen des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes BGBl. I Nr. 92/2013

Durch diese Gesetzesänderung wurden folgende Verbesserungen umgesetzt:

Beschwerde an den Bundesverwaltungsgericht:
Durch die Novellierung des Verwaltungsverfahrensrechts ist es seit 1. Jänner 2014 möglich, Entscheidungen des Fonds in Bescheidform vor dem Bundesverwaltungsgericht nochmals überprüfen zu lassen.