Überblick 2019-2023
Anspruchsvoraussetzungen:
Der KSVF kann Sie mit einem Zuschuss zu Ihren Sozialversicherungsbeiträgen unterstützen, wenn Sie:
- einen Antrag gestellt haben
- als selbstständige Künstlerin oder selbstständiger Künstler arbeiten und aus diesem Grund bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pensionsversichert sind
- mit Ihrem Gewinn oder Einnahmen aus selbständig künstlerischer Tätigkeit die jährliche Mindestgrenze erreichen. (Hier gibt es nun zahlreiche Ausnahmebestimmungen!)
- die jährliche Höchstgrenze mit all Ihren Einkünften nicht überschreiten. (Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich diese Grenze.)
- und die zuständige Kurie im KSVF festgestellt hat, dass Sie künstlerisch tätig sind.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Grenzen