Überblick

Anspruchsvoraussetzungen:


Der KSVF kann Sie mit einem Zuschuss zu Ihren Sozialversicherungsbeiträgen unterstützen, wenn Sie:

  • einen Antrag gestellt haben
  • als selbstständige Künstlerin oder selbstständiger Künstler arbeiten und aus diesem Grund bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pensionsversichert sind
  • mit Ihrem Gewinn oder Einnahmen aus selbständig künstlerischer Tätigkeit die jährliche Mindestgrenze erreichen. (Hier gibt es nun zahlreiche Ausnahmebestimmungen!)
  • die jährliche Höchstgrenze mit all Ihren Einkünften nicht überschreiten. (Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich diese Grenze.)
  • und die zuständige Kurie im KSVF festgestellt hat, dass Sie künstlerisch tätig sind.

 

Hier finden Sie einen Überblick über alle Grenzen