Beihilfen können in Form von Einmalzahlungen oder bei Besonderheit des Falles als wiederkehrende Geldleistungen ausbezahlt werden. Wiederkehrende Leistungen können maximal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden. Unbeschadet dieser Bestimmung beträgt die Höchstgrenze der Unterstützungsleistung pro Ansuchen € 5.000,00. In besonders außergewöhnlichen Notsituationen kann der Höchstbetrag der Beihilfe ausnahmsweise überschritten werden.
Innerhalb von 5 Jahren können Beihilfen in Höhe von maximal € 12.500,00 gewährt werden. In besonders außergewöhnlichen Notsituationen kann diese Maximalbeihilfe ausnahmsweise überschritten werden. Verzögerungen bei der Auszahlung begründen keine Ansprüche auf Schadenersatz.
Bitte beachten Sie: Eine weitere Beihilfe für denselben Sachverhalt kann grundsätzlich nicht gewährt werden. Wesentliche Änderungen, insbesondere Verschärfungen der Auswirkungen des konkreten Notfalls, begründen einen neuen Sachverhalt. Ein Ansuchen betreffend Beihilfen zur Unterstützung der erhöhten Aufwendungen bei schweren oder langandauernden Erkrankungen kann auch bei keiner Änderung des Sachverhalts erneut eingereicht werden.