Der Künstler-Sozialversicherungsfonds kann seit 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen Beihilfen gewähren. Hierfür stehen jährlich bis zu € 500.000,00 zur Verfügung.
Die Grundlagen für die Vergabe von Beihilfen sind in Richtlinien festgelegt. Diese wurden in Zusammenarbeit mit dem Kulturrat überarbeitet und im Oktober 2019 vom Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien genehmigt. Hier finden Sie die neue Richtlinie, die nunmehr verstärkt die Lebensrealitäten der Kunstschaffenden im Hinblick auf Notfälle berücksichtigt und den Handlungsspielraum des KSVF erweitert.
Ein Beirat stellt im Rahmen seiner Tätigkeit fest, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Beihilfe vorliegen. Auf die Gewährung einer Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Informationen das Formular zum Ansuchen und beizulegende Unterlagen betreffend finden Sie hier.
Hier finden Sie, wer Ihnen sonst noch helfen könnte.
Bei Fragen – gerne fragen:
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E: help@ksvf.at