Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 5. April 2022, W255 2237848-1/33E, festgestellt, dass auch Online-Händler ohne Sitz in Österreich der Melde- und Abgabepflicht nach dem Kunstförderungsbeitragsgesetz unterliegen. Ob die betroffene Firma ein Rechtsmittel erheben wird, ist derzeit noch offen.
Weiters hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 16. Juli 2021, W201 2238188-1/2E, die Rechtsmeinung des Künstler-Sozialversicherungsfonds bestätigt, dass DVB-S fähige CI+ Module der Melde- und Abgabepflicht unterliegen.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Abgabehöhe ab dem 1. Jänner 2022 ändert. Abgabehöhe im Überblick:
€ 8,72 pro Gerät, welches zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit bestimmt ist
€ 0,25 monatlich für Kabelnetzbetreiber pro Empfangsberechtigen
€ 6 pro Gerät, welches zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit bestimmt ist
€ 0,20 monatlich für Kabelnetzbetreiber pro Empfangsberechtigen
€ 8,72 pro Gerät, welches zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit bestimmt ist
€ 0,25 monatlich für Kabelnetzbetreiber pro Empfangsberechtigen