FAQ – Verfahrensstand & allgemeine Hinweise

1. Ist der KSVF eine Versicherung?


Nein. Der KSVF ist keine Versicherung. Alle versicherungsrechtlichen Fragen sind ausschließlich bei der SVS zu klären.


2. Kann man Mitglied beim KSVF werden oder ist es eine Interessensvertretung?


Nein. Man kann nicht Mitglied werden, und der Fonds ist keine Interessensvertretung. Weitere Informationen zu unseren Aufgaben finden Sie auf www.ksvf.at.


3. Kann ich meine Beitragszahlungen stunden, während ein Verfahren beim KSVF läuft?


Ja. Stundungen können meist problemlos mit der SVS vereinbart werden. Kontakt: 050 808 808.


4. Wird der Zuschuss direkt vom KSVF ausgezahlt?


Nein. Beitragszuschüsse werden niemals direkt vom KSVF ausgezahlt. Sie reduzieren Ihre Vorschreibung bei der SVS. Für die Berechnung der konkreten Höhe Ihres Zuschusses ist daher auch die SVS zuständig. Informationen über die Höhe des Zuschusses erhalten Sie mit Ihrer SVS-Beitragsabrechnung.

Übersicht Maximalzuschüsse: Alle Grenzen auf einen Blick

5. Kann der KSVF Gutachten für andere Zwecke erstellen?

Nein. Die Überprüfung der Künstler:inneneigenschaft erfolgt ausschließlich im Rahmen der KSVF-Verfahren (z. B. Beitragszuschüsse, Ruhen). Wir erstellen keine Gutachten für andere Zwecke.


6. Was tun, wenn ich schon länger auf eine Antwort warte?


Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Der Fonds legt Wert darauf, jedes Anliegen sorgfältig und individuell zu prüfen.

7. Soll ich mich aktiv melden, um den Verfahrensstand meines Antrags zu erfragen?


Nein. Bitte warten Sie auf unsere Rückmeldung. Wenn wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns direkt bei Ihnen.

8. Wo finde ich Informationen zu den Voraussetzungen und Abläufen der KSVF-Verfahren?


Alle relevanten Informationen zu Beitragszuschüssen, Mindest- und Höchstgrenzen, Antragstellung und weiteren Verfahren finden Sie auf unserer Homepage unter www.ksvf.at. Bitte schauen Sie zuerst dort nach, bevor Sie anrufen oder schreiben.


9. Welche Einreichungsart ist die beste?


Bitte reichen Sie Ihren Antrag und alle Unterlagen über unser Online-Kontaktformular ein:
👉 https://www.ksvf-formulare.at/forms/contact

Das ist die schnellste und effizienteste Möglichkeit, da die Unterlagen direkt im System erfasst werden.

⚠️ Einreichungen per E-Mail oder Post führen zu Verzögerungen und müssen händisch nachbearbeitet werden. Doppelübermittlungen (z. B. zuerst per Formular, dann zusätzlich per E-Mail) verlangsamen das Verfahren ebenfalls und sollten vermieden werden.

 

9. Ich habe noch weitere Unterlagen, die im Zusammenhang mit meinem Anliegen interessant sind, die der KSVF aber nicht angefordert hat. Soll ich sie einreichen?


Nein. Bitte reichen Sie nur die Unterlagen ein, die wir ausdrücklich anfordern. Zusätzliche Dokumente werden nicht benötigt und verlangsamen das Verfahren.


10. Kann ich den Status meines Antrags telefonisch erfragen?


Nein. Telefonische Anfragen zum Verfahrensstand sind nicht nötig. Wenn Unterlagen fehlen oder Fragen offen sind, wird sich der KSVF direkt bei Ihnen melden.


11. Was kann ich tun, wenn die Bearbeitung meines Antrags oder die Beantwortung meiner Frage länger dauert?


Bitte haben Sie Geduld. Der KSVF prüft jedes Anliegen sorgfältig und individuell. Informationen zu den Abläufen und Voraussetzungen finden Sie jederzeit auf unserer Homepage, sodass Sie vorab Ihre Fragen klären können. Bei Fragen zu Ihrem Ansuchen wird sich der Fonds direkt bei Ihnen melden.


12. Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten bzw. meine Einkommenssituation ändern?

Alle Änderungen, die den Anspruch auf Zuschuss betreffen (Einhaltung der Einkommensgrenzen, Adresse, Name, Versicherungssituation, Tätigkeit), müssen unverzüglich gemeldet werden.Für alles andere: Bitte erst die Homepage prüfen und warten, bis der KSVF ggf. weitere Informationen anfordert.


13. Kann ich vor Antragstellung erkennen, ob ich für einen Zuschuss infrage komme?

Ja. Auf der Homepage finden Sie alle Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Formulare. Eine individuelle Prüfung durch den KSVF erfolgt erst nach Einreichung des vollständigen Antrags.

14. Soll ich meine Unterlagen mehrfach einreichen (z. B. über Kontaktformular und zusätzlich per E-Mail)?


Nein, bitte nur einmal einreichen, idealerweise über das Kontaktformular auf der Homepage. Mehrfache Einreichungen verzögern die Bearbeitung wesentlich.

15. Wie soll ich meine Unterlagen einreichen?


Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular auf der Homepage ein. Dies gewährleistet, dass Ihre Unterlagen korrekt zugeordnet werden und die Bearbeitung reibungslos erfolgt.


16. Kann ich die Unterlagen per E-Mail oder Post schicken, auch wenn ich das Kontaktformular genutzt habe?


Nein. Bitte reichen Sie die Unterlagen nur einmal ein. Einreichen über mehrere Kanäle verzögert die Bearbeitung.


17. Worauf soll ich mich bei der Einreichung orientieren?


Richten Sie sich nach dem Schreiben oder der Aufforderung des KSVF, das Sie erhalten haben. Dieses enthält alle relevanten Hinweise, welche Unterlagen benötigt werden, in welcher Form sie eingereicht werden sollen und bis wann.


18. Was passiert, wenn ich Unterlagen im falschen Format einreiche?


Dateien im Apple-Format („pages/numbers“) können nicht bearbeitet werden. Bitte verwenden Sie gängige Formate wie PDF, Word oder Excel.

18. Kann ich zusätzliche Unterlagen vorsorglich einreichen?


Nein. Bitte schicken Sie nur die vom KSVF ausdrücklich angeforderten Unterlagen. Zusätzliche Dokumente verlangsamen das Verfahren.

19. Kann ich Unterlagen oder Anfragen zum Beitragszuschuss an help@ksvf.at schicken?


Nein. Die E-Mail-Adresse help@ksvf.at betrifft ausschließlich den Unterstützungsfonds.

Für alle Anliegen rund um den Beitragszuschuss (z. B. Anträge, Nachreichungen, Fragen) nutzen Sie bitte unbedingt unser Kontaktformular:
👉 www.ksvf-formulare.at/forms/contact

⚠️ Bitte beachten Sie: Unterlagen, die an help@ksvf.at gesendet werden und nicht den Unterstützungsfonds betreffen, werden nicht weitergeleitet, sondern gelöscht.