Nein. Der KSVF ist keine Versicherung. Alle versicherungsrechtlichen Fragen sind ausschließlich bei der SVS zu klären.
Nein. Man kann nicht Mitglied werden, und der Fonds ist keine Interessensvertretung. Weitere Informationen zu unseren Aufgaben finden Sie auf www.ksvf.at.
Ja. Stundungen können meist problemlos mit der SVS vereinbart werden. Kontakt: 050 808 808.
Nein. Beitragszuschüsse werden niemals direkt vom KSVF ausgezahlt. Sie reduzieren Ihre Vorschreibung bei der SVS. Für die Berechnung der konkreten Höhe Ihres Zuschusses ist daher auch die SVS zuständig. Informationen über die Höhe des Zuschusses erhalten Sie mit Ihrer SVS-Beitragsabrechnung.
Übersicht Maximalzuschüsse: Alle Grenzen auf einen Blick
Nein. Die Überprüfung der Künstler:inneneigenschaft erfolgt ausschließlich im Rahmen der KSVF-Verfahren (z. B. Beitragszuschüsse). Wir erstellen keine Gutachten für andere Zwecke.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Der Fonds legt Wert darauf, jedes Anliegen sorgfältig und individuell zu prüfen.
Nein. Bitte warten Sie auf unsere Rückmeldung. Wenn wir weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, melden wir uns direkt bei Ihnen.
Anträge werden chronologisch, also in der Reihenfolge des Einlangens, bearbeitet und sorgfältig geprüft. Erst im Zuge dieser inhaltlichen Prüfung lässt sich zuverlässig feststellen, ob Unterlagen vollständig und korrekt sind. Zwischenanfragen können diesen Ablauf leider nicht beschleunigen und führen oft nur zu zusätzlichem Aufwand. Falls etwas fehlt oder wir Rückfragen haben, kontaktieren wir Sie aktiv.
Alle Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens geprüft. Das gilt auch für nachgereichte Unterlagen sowie für Rückfragen und unsere Kontaktaufnahmen: Alles wird chronologisch gereiht und Schritt für Schritt abgearbeitet. So stellen wir sicher, dass alle Antragsteller:innen gleichbehandelt werden und die Verfahren fair und transparent ablaufen. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine effiziente Bearbeitung und trägt dazu bei, dass Verfahren für alle Antragsteller:innen insgesamt rascher abgeschlossen werden können.
Alle relevanten Informationen zu Beitragszuschüssen, Mindest- und Höchstgrenzen, Antragstellung und weiteren Verfahren finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beitragszuschuss. Bitte schauen Sie zuerst dort nach, bevor Sie anrufen oder schreiben.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und alle Unterlagen über unser Online-Kontaktformular ein!
Das ist die schnellste und effizienteste Möglichkeit, da die Unterlagen direkt im System erfasst werden.
Bitte beachten Sie: Einreichungen per E-Mail oder Post führen zu Verzögerungen und müssen händisch nachbearbeitet werden. Doppelübermittlungen (z. B. zuerst per Formular, dann zusätzlich per E-Mail) verlangsamen das Verfahren ebenfalls und sollten vermieden werden.
Nein. Bitte reichen Sie nur die Unterlagen ein, die wir ausdrücklich anfordern. Zusätzliche Dokumente werden nicht benötigt und verlangsamen das Verfahren.
Telefonische Anfragen zum Verfahrensstand sind nicht nötig. Wenn Unterlagen fehlen oder Fragen offen sind, wird sich der KSVF direkt bei Ihnen melden.
Bitte haben Sie Geduld. Der KSVF prüft jedes Anliegen sorgfältig und individuell. Informationen zu den Abläufen und Voraussetzungen finden Sie jederzeit auf unserer Homepage, sodass Sie vorab Ihre Fragen klären können. Bei Fragen zu Ihrem Ansuchen wird sich der Fonds direkt bei Ihnen melden.
Alle Änderungen, die den Anspruch auf Zuschuss betreffen (Einhaltung der Einkommensgrenzen, Adresse, Name, Versicherungssituation, Tätigkeit), müssen unverzüglich gemeldet werden.
Für alles andere: Bitte erst die Homepage prüfen und warten, bis der KSVF ggf. weitere Informationen anfordert.
Ja. Auf der Homepage finden Sie alle Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Formulare. Eine individuelle Prüfung durch den KSVF erfolgt erst nach Einreichung des vollständigen Antrags.
Nein, bitte nur einmal einreichen, idealerweise über das Kontaktformular auf der Homepage. Mehrfache Einreichungen verzögern die Bearbeitung wesentlich.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen über das Kontaktformular auf der Homepage ein. Dies gewährleistet, dass Ihre Unterlagen korrekt zugeordnet werden und die Bearbeitung reibungslos erfolgt.
Nein. Bitte reichen Sie die Unterlagen nur einmal ein. Einreichen über mehrere Kanäle verzögert die Bearbeitung.
Richten Sie sich nach dem Schreiben oder der Aufforderung des KSVF, das Sie erhalten haben. Dieses enthält alle relevanten Hinweise, welche Unterlagen benötigt werden, in welcher Form sie eingereicht werden sollen und bis wann.
Dateien im Apple-Format („pages/numbers“) können nicht bearbeitet werden. Bitte verwenden Sie gängige Formate wie PDF, Word oder Excel.
Nein. Bitte schicken Sie nur die vom KSVF ausdrücklich angeforderten Unterlagen. Zusätzliche Dokumente verlangsamen das Verfahren.
Nein. Die E-Mail-Adresse help@ksvf.at betrifft ausschließlich den Unterstützungsfonds.
Für alle Anliegen rund um den Beitragszuschuss (z. B. Anträge, Nachreichungen, Fragen) nutzen Sie bitte unbedingt unser KONTAKTFORMULAR.
⚠️ Bitte beachten Sie: Unterlagen, die an help@ksvf.at gesendet werden und nicht den Unterstützungsfonds betreffen, werden nicht weitergeleitet, sondern gelöscht.
Ja. Damit Ihr Antrag geprüft werden kann, ist es notwendig, dass Sie aktiv mitarbeiten und alle nach Aufforderung angeforderten Unterlagen vollständig einreichen. Nur so kann der KSVF feststellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne diese Mitwirkung verzögert sich das Verfahren und eine Bewilligung des Zuschusses kann nicht erwartet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bereits vor der Antragstellung.
Zusätzliche Unterlagen werden angefordert, um das Verfahren korrekt, transparent und fair zu gestalten und die Entscheidungsgrundlage sorgfältig zu dokumentieren. Sie dienen dazu, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Beitragszuschuss erfüllt sind. Die Anforderung erfolgt gezielt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Prüfung und ist notwendig, damit Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden kann. Bitte konzentrieren Sie sich bei der Nachreichung daher auf die ausdrücklich angeforderten Unterlagen.
Der Einkommensteuerbescheid weist zwar die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus, jedoch nicht, aus welchen Tätigkeiten diese Einkünfte stammt. Um zu prüfen, ob die Einkünfte aus einer positiv beurteilten künstlerischen Tätigkeit erzielt wurden, benötigt der KSVF zusätzlich Unterlagen wie z.B. Honorarnoten, Belege und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Bei der Antragstellung sollten Sie sorgfältig überlegen, für welche Kalenderjahre Sie den Zuschuss beantragen möchten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für jedes dieser Jahre erfüllt sind. Ergänzungen während eines offenen Verfahrens erschweren die Bearbeitung und sind aus organisatorischen und verwaltungsökonomischen Gründen nicht empfehlenswert.
Ausnahme: Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Beitragszuschüsse für maximal vier vergangene Kalenderjahre beantragt werden können. Beispiel: Im Jahr 2025 können Sie rückwirkend Zuschüsse für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 beantragen. Der Antrag für das jeweils letzte Kalenderjahr (hier 2024) muss bis spätestens 31. Dezember beim KSVF einlangen. Diese Frist ist verbindlich und nicht verlängerbar. Die Verantwortung für eine zeitgerechte und vollständige Antragstellung liegt beim Künstler bzw. bei der Künstlerin.