FAQ – Antrag auf Beitragszuschuss beim KSVF

1. Muss ich einen Antrag stellen oder passiert die Antragstellung automatisch?

Die Antragstellung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen aktiv das Antragsformular ausfüllen und einreichen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter Anträge und Formulare.

2. Ich habe bereits Zuschüsse erhalten und einen laufenden Bescheid, aber zwischenzeitlich meine Pflichtversicherung unterbrochen. Erhalte ich den Zuschuss nach der Unterbrechung automatisch wieder?

Nein, der Zuschuss wird nicht automatisch weiter gebucht. Sie müssen zuerst den KSVF über die Unterbrechung und anschließende Wiederaufnahme der Pflichtversicherung informieren. Dann klären wir gemeinsam die nächsten Schritte.

3. Wie kann ich den Antrag auf Beitragszuschuss einreichen?

Der Antrag auf Beitragszuschuss soll über das dafür vorgesehene Onlineformular gestellt werden:

👉 Onlineformular Beitragszuschuss

Das Formular ermöglicht eine rasche und strukturierte Bearbeitung Ihres Antrags und ist daher der von uns vorgesehene Weg.

4. Kann ich den Antrag auch per Post oder E-Mail übermitteln?

Grundsätzlich bitten wir Sie, das Onlineformular zu verwenden, da andere Einreichungswege die Bearbeitung verzögern und zu unnötigen Rückfragen führen können.


Sollte Ihnen die Nutzung des Onlineformulars aus wichtigen Gründen nicht möglich sein (z. B. technische oder gesundheitliche Einschränkungen), können Unterlagen in begründeten Ausnahmefällen auch auf anderem Weg eingereicht werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorab Kontakt mit uns auf.

5. Welche Voraussetzungen werden im Antragsverfahren geprüft?

Der KSVF überprüft insbesondere:

  • die selbständige Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 2 K-SVFG,
  • die Einhaltung der Einkommensgrenzen (weder zu niedrig noch zu hoch).

6. Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beilegen?

Bitte laden Sie folgende Unterlagen hoch:

  • ausführlicher Lebenslauf, mit Schwerpunkt auf der künstlerischen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis einer künstlerischen Ausbildung,
  • Nachweise über Preise und Stipendien,
  • Einkommensteuerbescheide für die beantragten Kalenderjahre (falls vorhanden).

7. Soll ich zusätzliche Unterlagen mitschicken, um meine Chancen zu erhöhen?

Nein. Bitte beschränken Sie sich auf die genannten Unterlagen. Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, fordert der KSVF diese gesondert an.

8. Ist eine Unterschrift beim Antrag notwendig?

Ja. Für die Gültigkeit ist die Unterfertigung der eidesstattlichen Erklärung erforderlich – entweder händisch oder elektronisch (z. B. mit Handysignatur).

⚠️ Der Name in Blockbuchstaben am Computer gilt nicht als Unterschrift!

9. Für welche Jahre kann ich einen Antrag stellen?

Sie können den Antrag für:

  • das aktuelle Kalenderjahr sowie
  • rückwirkend für vier Kalenderjahre stellen.

Beispiel: Bis 31. Dezember 2025  können Sie auch Anträge für 2021, 2022, 2023 und 2024 stellen.

10. Bis wann muss ich den Antrag für ein vergangenes Jahr stellen?

Ein Antrag für ein bestimmtes Kalenderjahr muss spätestens bis zum 31. Dezember des vierten darauffolgenden Jahres beim KSVF einlangen.
Beispiel: Der Antrag für 2021 muss bis 31. Dezember 2025 gestellt werden.

11. Wo finde ich das Online-Formular?

Das Online-Formular finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Beitragszuschuss. Dort können Sie den Antrag direkt elektronisch ausfüllen und absenden.

12. Welche technischen Voraussetzungen gelten für den Online-Antrag?

  • Verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser.
  • Bitte kein Tablet (z. B. iPad) nutzen, da sonst hochgeladene Unterlagen unvollständig übertragen werden können.
  • Zulässige Dateiformate: .doc, .xls, .pdf, .png, .jpg.

13. Wie weiß ich, dass mein Antrag erfolgreich übermittelt wurde?

Nach Absenden des Formulars sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Ganz oben wird eine Bestätigungsmitteilung angezeigt, die den erfolgreichen Eingang beim KSVF bestätigt.