Die Höhe des Zuschusses hängt vom Kalenderjahr ab. Die konkrete Maximalhöhe finden Sie….
Ja. Der Zuschuss wird maximal in jener Höhe gewährt, in der Sie tatsächlich Beiträge zur Pflichtversicherung zahlen –
Der Zuschuss wird nicht direkt vom KSVF ausbezahlt. Er wird ausschließlich an die SVS überwiesen und dort auf Ihre Vorschreibungen angerechnet.
Die konkrete Berechnung und Information erfolgt ausschließlich durch die SVS. Der KSVF kann hierzu keine Auskünfte geben.