FAQ – Höhe des Zuschusses

1. Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Kalenderjahr ab. Die konkrete Maximalhöhe finden Sie….

2. Gibt es eine Begrenzung bei der Zuschusshöhe?

Ja. Der Zuschuss wird maximal in jener Höhe gewährt, in der Sie tatsächlich Beiträge zur Pflichtversicherung zahlen –

  • in der Pensionsversicherung,
  • sowie seit 2008 ergänzend in der Kranken- und Unfallversicherung.

3. Wer zahlt den Zuschuss aus?

Der Zuschuss wird nicht direkt vom KSVF ausbezahlt. Er wird ausschließlich an die SVS überwiesen und dort auf Ihre Vorschreibungen angerechnet.

4. Wer informiert mich über die konkrete Höhe meines Zuschusses?

Die konkrete Berechnung und Information erfolgt ausschließlich durch die SVS. Der KSVF kann hierzu keine Auskünfte geben.