FAQ – Beitragszuschüsse des KSVF

1. Wer kann beim KSVF einen Beitragszuschuss beantragen?


Ein Beitragszuschuss kann von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) in der Pensionsversicherung pflichtversichert nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG sind.

2. Muss ich bei der SVS versichert sein, um Zuschüsse zu erhalten?


Ja. Zuschüsse werden ausschließlich zu jenen Sozialversicherungsbeiträgen geleistet, die bei der SVS anfallen. Andere Versicherungen sind nicht förderbar.

3. Bin ich automatisch förderberechtigt, wenn ich SVS-versichert bin?


Nein. Sie müssen pflichtversichert in der Pensionsversicherung aufgrund der selbständigen künstlerischen Tätigkeit sein (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG). Nur dann erfüllt man die erste Grundvoraussetzung.

4. Was ist, wenn ich nur aufgrund eines Gewerbescheins bei der SVS versichert bin?


Wenn Ihre Pflichtversicherung ausschließlich aufgrund eines Gewerbescheins besteht (§ 2 Abs. 1 Z 1 GSVG), können keine Zuschüsse gewährt werden.

5. Erhalte ich Zuschüsse, wenn ich nur kranken- und unfallversichert bin (Opting-In)?

Nein. Ohne Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) sind keine Zahlungen durch den KSVF möglich.

6. Leistet der KSVF selbst Sozialversicherungsleistungen?

Nein. Der KSVF ist keine Versicherungsanstalt. Er gewährt nur Zuschüsse zu den Beiträgen, die bei der SVS anfallen. Versicherungsrechtliche Fragen können ausschließlich mit der SVS geklärt werden.

7. Warum ist die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung so wichtig?

Weil die Zuschüsse des KSVF Ihre laufenden Beiträge zur Sozialversicherung verringern und gleichzeitig Ihre eigenen späteren Pensionsansprüche sichern. Sie entlasten also jetzt und stärken Ihre Altersvorsorge.

8. Kann ich Zuschüsse für private oder freiwillige Versicherungen erhalten?

Nein. Zuschüsse gibt es ausschließlich zu den Pflichtbeiträgen bei der SVS für die gesetzliche Pensionsversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG.

9. Was mache ich, wenn ich unsicher bin, ob ich die richtige Versicherung habe?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die SVS, da nur diese verbindlich Auskunft über Ihren Versicherungsstatus geben kann.