Sie sind verpflichtet, den KSVF unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die den Anspruch auf Zuschuss beeinflussen könnten.
Insbesondere:
Die Meldung kann formlos oder mittels offiziellem Formular erfolgen.
Weil Zuschüsse nur zu Recht bezogen werden, wenn:
Ja. Der KSVF ist verpflichtet, bei Hinweisen oder stichprobenartig den rechtmäßigen Bezug zu überprüfen.
ACHTUNG: Das entbindet Sie aber nicht von Ihrer eigenen Meldepflicht!
Sie müssen alle relevanten Belege und Aufzeichnungen zur Einsicht bereitstellen und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen.
Am besten durch eine Dokumentation Ihrer Einnahmen und Ausgaben, z. B. in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Prinzip den gleichen Unterlagen, die Sie auch beim Finanzamt einreichen.