FAQ – Verpflichtungen nach Bescheiderlassung

1. Welche Verpflichtungen habe ich nach einem positiven Bescheid?


Sie sind verpflichtet, den KSVF unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die den Anspruch auf Zuschuss beeinflussen könnten.

2. Welche Änderungen muss ich melden?

Insbesondere:

  • Änderung der Einkommenssituation,
  • Änderung der ausgeübten Tätigkeit,
  • Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei der SVS,
  • Namens- oder Adressänderung.

3. Wie kann ich Änderungen mitteilen?

Die Meldung kann formlos oder mittels offiziellem Formular erfolgen.

4. Warum sind die Einkommensgrenzen so wichtig?

Weil Zuschüsse nur zu Recht bezogen werden, wenn:

  • die Mindestgrenze überschritten, und
  • die Höchstgrenze nicht überschritten wird.

5. Wird die Einhaltung der Einkommensgrenzen kontrolliert?

Ja. Der KSVF ist verpflichtet, bei Hinweisen oder stichprobenartig den rechtmäßigen Bezug zu überprüfen.

ACHTUNG: Das entbindet Sie aber nicht von Ihrer eigenen Meldepflicht!

6. Welche Unterlagen muss ich bei einer Kontrolle vorlegen?

Sie müssen alle relevanten Belege und Aufzeichnungen zur Einsicht bereitstellen und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen.

7. Wie kann ich die Mindestgrenze nachweisen?

Am besten durch eine Dokumentation Ihrer Einnahmen und Ausgaben, z. B. in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Prinzip den gleichen Unterlagen, die Sie auch beim Finanzamt einreichen.