Verpflichtungen nach Bescheiderlassung

Änderungen - was ist zu tun? Ihre Melde- und Mitwirkungspflichten.

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich alle Tatsachen, die für den Wegfall oder die Änderung des Anspruches auf Zuschuss von Bedeutung sind - formlos oder mittels Formular – mitzuteilen.

Dies betrifft insbesondere die

  • Änderung der Einkommenssituation
  • Änderung der ausgeübten Tätigkeit
  • Beendigung des Versicherungsverhältnisses

aber auch die Änderung Ihres Namens und Ihrer Adresse

Einkommensgrenzen – nochmals für Sie zur Wiederholung:

Für die Gewährung des Zuschusses ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen erforderlich. Dies bedeutet, dass prinzipiell eine gesetzlich festgelegte Mindestgrenze überschritten werden muss und andererseits eine Höchstgrenze nicht überschritten werden darf.

Der Fonds ist verpflichtet, bei Vorliegen von Anhaltspunkten bzw. stichprobenmäßig den rechtmäßigen Bezug des Zuschusses zu überprüfen. Im Zuge dieses Verfahrens müssen Sie auf Verlangen alle entsprechenden Belege und Aufzeichnungen zur Einsicht vorlegen und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen.

Hinweis: Für den Nachweis der Einhaltung der erforderlichen Mindestgrenze ist eine Dokumentation (z.B. in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu führen.