Stundung und Ratenzahlung

Der Fonds darf auf Ersuchen die Rückzahlungsforderung stunden oder deren Zahlung in Raten bewilligen, wenn           

  • die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung des fälligen Rückforderungsbetrages für den Betroffenen mit erheblichen Härten verbunden wäre und
  • die Einbringlichkeit der Rückforderung durch eine solche Zahlungserleichterung nicht gefährdet wird.

Was bedeutet das konkret?

Stundung: Damit der Fonds Ihnen eine Stundung gewähren kann, müssen Sie begründen, warum die vollständige Zahlung nicht sofort (z.B. aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und/oder persönlichen Situation), ABER zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Ratenzahlung: Damit der Fonds Ihnen eine Ratenzahlung gewähren kann, müssen Sie begründen, warum eine sofortige Zahlung nicht (z.B. aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und/oder persönlichen Situation), ABER eine Ratenzahlung problemlos möglich ist (z.B. durch laufende Aufträge und damit verbunden laufende Einnahmen).

Sie können dem Antrag einen Vorschlag über die Anzahl und die Höhe der Raten beilegen. Der Fonds entscheidet dann nach Überprüfung Ihrer Gesamtsituation.