Der KSVF kann Sie - als Künstlerin bzw. Künstler mit Hauptwohnsitz in Österreich - in bestimmten Notsituationen (wie etwa krankheitsbedingte Mehraufwendungen oder dringend benötigte Reparaturen) mit bis zu € 5.000,-- unterstützen.
Ergänzend zum "klassischen" Unterstützungsfonds wurde im März 2020 der COVID-19-Fonds eingerichtet, der durch Schließungen und Absagen bedingte Einnahmenausfälle kompensieren sollte.
Der KSVF kann seit der Novelle 2015 Kunstschaffenden in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen durch den Unterstützungsfonds Beihilfen gewähren. Hierfür stehen jährlich bis zu € 500.000 zur Verfügung, dies unter der Voraussetzung, dass dadurch die Gewährung der Beitragszuschüsse nicht gefährdet wird.
Bisher wurden seit Einführung dieses Instruments bis 31. Dezember 2025 rund 980 Ansuchen auf Beihilfe durch den Unterstützungsfonds eingereicht (durchschnittlich acht pro Monat). 373 Ansuchen konnten in 119 im monatlichen Rhythmus stattfindenden Sitzungen positiv entschieden und dadurch 294 Künstlerinnen und Künstlern in schwierigen finanziellen Situationen durch die Einführung des Unterstützungsfonds geholfen werden. 38 Kunstschaffenden wurde bereits zweimal, 14 Personen dreimal, zwei Personen viermal und einer Person fünfmal eine Beihilfe zuerkannt. Die durchschnittlich bewilligte Beihilfe betrug für Frauen rund 2.740 EUR und für Männer rund 2.570 EUR.
Durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie und die dadurch bedingten behördlichen Maßnahmen war eine Vielzahl von Künstlerinnen und Künstlern mit finanziellen Folgen konfrontiert, die ihre wirtschaftliche Existenz unmittelbar bedrohen. Um dieser Personengruppe rasch und einfach helfen zu können, wurde als Ergänzung der bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten der Covid-19-Fonds eingerichtet. Der Covid-19-Fonds ist mit € 50.000.000 dotiert. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. 6.876 Künstler:innen/Kulturvermittler:innen konnten mit dieser Beihilfe unterstützt werden.