Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.
Wichtige Informationen im Überblick:
Derzeit ist leider kein persönlicher Parteienverkehr möglich. Wir bitten um Verständnis! E-Mails den Unterstützungsfonds betreffend richten Sie bitte ausschließlich an: help@ksvf.at
ACHTUNG - geänderte Telefonzeiten: Bis auf Weiteres erreichen Sie uns telefonisch immer Montag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr.
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Ihr Team vom KSVF
Zum einen eine Schnittstelle zwischen den Künstlerinnen bzw. Künstlern und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Zum anderen eine Abgabenbehörde. Juristisch korrekt - ein durch ein Gesetz gegründeter Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Wien. Der KSVF ist keine Versicherungsanstalt.
Der KSVF-Zuschuss ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Es gibt eine Mindestgrenze, es gibt eine Höchstgrenze - beide ändern sich von Jahr zu Jahr. Hier finden Sie alle Werte und Grenzen auf einen Blick.
Wir stehen Ihnen gerne unbürokratisch bei Ihren Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, Ihre Ansprüche in einem gesetzlich klar strukturierten Verwaltungverfahren zu klären. Bevor's richtig kompliziert wird - melden Sie sich bitte!
Durch Ihre Mitarbeit tragen Sie wesentlich dazu bei, Verfahrensschritte abzukürzen.
Der KSVF besteht aus einem Team von neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In unserem Büro in Wien bearbeiten wir Anträge und Anfragen für ganz Österreich. Information ist uns wichtig. Wir nehmen daher gerne auch Einladungen zu Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Workshops an. Möchten Sie mehr über unsere Tätigkeiten wissen? Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht.