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Willkommen beim
Künstler-Sozialversicherungsfonds!

Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.

Wichtige Informationen im Überblick:

Derzeit ist leider kein persönlicher Parteienverkehr möglich. Wir bitten um Verständnis! E-Mails den Unterstützungsfonds betreffend richten Sie bitte ausschließlich an: help@ksvf.at

Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Wie können wir Ihnen helfen?

Übermitteln Sie uns Ihr Anliegen per Kontaktformular

Ankündigung zur Änderung der Telefonzeiten

Um Ihre Anliegen künftig noch gezielter und effektiver bearbeiten zu können, passen wir unsere telefonischen Erreichbarkeitszeiten an. Diese Änderung ermöglicht es uns, proaktiv auf individuelle Fragestellungen einzugehen und gemeinsam mit Ihnen Ihr Verfahren möglichst rasch und unkompliziert abzuschließen.

Während der Weihnachtsfeiertage sind wir am 23.12.2024 und am 30.12.2024 von 9:00 bis 12.00 Uhr und

ab 6. Jänner 2025 wie folgt telefonisch erreichbar:

  • Montag: 9:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie uns außerhalb dieser Zeiten jederzeit weiterhin per Kontaktformular erreichen können.  Informationen zu unserem Aufgabenbereich, hilfreiche Antwort zu unseren Verfahren sowie die erforderlichen Formulare stehen Ihnen rund um die Uhr hier auf unserer Homepage zur Verfügung.

Ihr Team vom KSVF

Sonderbonusjahre - Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 – die Mindestgrenze entfällt.  

Jetzt Antrag stellen!

 

Was ist der KSVF?

Zum einen eine Schnittstelle zwischen den Künstlerinnen bzw. Künstlern und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Zum anderen eine Abgabenbehörde. Juristisch korrekt - ein durch ein Gesetz gegründeter Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Wien. Der KSVF ist keine Versicherungsanstalt.

Wir für Sie

Der KSVF-Zuschuss ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Es gibt eine Mindestgrenze, es gibt eine Höchstgrenze - beide ändern sich von Jahr zu Jahr. Hier finden Sie alle Werte und Grenzen auf einen Blick.

Sie für uns

Wir stehen Ihnen gerne unbürokratisch bei Ihren Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, Ihre Ansprüche in einem gesetzlich klar strukturierten Verwaltungverfahren zu klären. Bevor's richtig kompliziert wird - melden Sie sich bitte!

Durch Ihre Mitarbeit tragen Sie wesentlich dazu bei, Verfahrensschritte abzukürzen.

Wer sind wir?

Der KSVF besteht aus einem Team von neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In unserem Büro in Wien bearbeiten wir Anträge und Anfragen für ganz Österreich. Information ist uns wichtig. Wir nehmen daher gerne auch Einladungen zu Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Workshops an. Möchten Sie mehr über unsere Tätigkeiten wissen? Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht.