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Willkommen beim
Künstler-Sozialversicherungsfonds!

Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstlerinnen und Künstler, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.

Wichtige Informationen im Überblick:

Derzeit ist leider kein persönlicher Parteienverkehr möglich. Wir bitten um Verständnis!

Kontaktmöglichkeiten

  • Kontaktformular: Für alle sonstigen Anliegen können Sie uns jederzeit über das Kontaktformular erreichen.
  • E-Mail: Anfragen zum Unterstützungsfonds richten Sie bitte ausschließlich an: help@ksvf.at

Bitte beachten Sie: E-Mails an help@ksvf.at, die sich auf andere Themenbereiche (z.B. Beitragszuschuss, Ruhendmeldung) beziehen, werden aus organisatorischen Gründen nicht weitergeleitet. Mit dem Kontaktformular stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage an die richtige Stelle gelangt.

Telefonische Erreichbarkeit

Wir sind telefonisch zu den folgenden Zeiten erreichbar, um sicherzustellen, dass unsere Verfahren (z.B. für Fristverlängerungen) reibungslos ablaufen:

  • Montag: 9:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr

Anfragen zum Verfahrensstand

Telefonische Nachfragen zum Status Ihres Antrags sind nicht erforderlich. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein oder Fragen offen bleiben, wird sich der KSVF direkt bei Ihnen melden. Für inhaltliche Fragen nutzen Sie bitte E-Mail oder Kontaktformular.

Weitere Informationen

Alle Informationen zu unserem Aufgabenbereich, hilfreiche Antwort zu unseren Verfahren sowie die erforderlichen Formulare stehen Ihnen rund um die Uhr hier auf unserer Homepage zur Verfügung. Informationen über den KSVF finden Sie im Bereich Allgemeines.

Für Anfragen in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz verwenden Sie ab 1. September 2025 bitte nebenstehenden Button.

Ihr Team vom KSVF

Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Wie können wir Ihnen helfen?
Sie möchten uns etwas mitteilen?

Übermitteln Sie uns Ihr Anliegen oder angeforderte Unterlagen per Formular.

Diese Form der Einreichung beschleunigt Ihr Verfahren!

 

 

Hinweis zur Beurteilung Ihrer künstlerischen Tätigkeit  

Aus aktuellem Anlass, da uns vermehrt Anfragen zu einer Einstufung Ihrer Tätigkeit erreichen, möchten wir Folgendes klarstellen:

Die Prüfung und Beurteilung Ihrer Tätigkeit erfolgt im Laufe des Verfahrens durch die zuständige Künstler:innenkommission (Kurie), einem eigenständigen und unabhängigen Gremium. Die Mitarbeiter:innen des KSVF sind in diesen Entscheidungsprozess nicht involviert und können daher auch keine Auskunft über ein mögliches Ergebnis geben.

 

Sonderbonusjahre - Kalenderjahre 2020, 2021, 2022 – die Mindestgrenze entfällt.  

Für Kalenderjahr 2021 noch bis 31. Dezember 2025 hier Antrag stellen!

 

Was ist der KSVF?

Zum einen eine Schnittstelle zwischen den Künstlerinnen bzw. Künstlern und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Zum anderen eine Abgabenbehörde. Juristisch korrekt - ein durch ein Gesetz gegründeter Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Wien. Der KSVF ist keine Versicherungsanstalt.

Wir für Sie

Der KSVF-Zuschuss ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Es gibt eine Mindestgrenze, es gibt eine Höchstgrenze - beide ändern sich von Jahr zu Jahr. Hier finden Sie alle Werte und Grenzen auf einen Blick.

Sie für uns

Wir stehen Ihnen gerne unbürokratisch bei Ihren Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, Ihre Ansprüche in einem gesetzlich klar strukturierten Verwaltungverfahren zu klären. Bevor's richtig kompliziert wird - melden Sie sich bitte!

Durch Ihre Mitarbeit tragen Sie wesentlich dazu bei, Verfahrensschritte abzukürzen.

Wer sind wir?

Der KSVF besteht aus einem Team von neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In unserem Büro in Wien bearbeiten wir Anträge und Anfragen für ganz Österreich. Information ist uns wichtig. Wir nehmen daher gerne auch Einladungen zu Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Workshops an. Möchten Sie mehr über unsere Tätigkeiten wissen? Hier finden Sie den aktuellen Geschäftsbericht.